AGMahnVordrVÄndV

Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (AGMahnVordrVÄndV)


Ausfertigungsdatum: 07.03.2001
Stand:
    Eingangsformel
    Art 1
    Art 2  Überleitungsvorschrift
    Art 3  Inkrafttreten
    Schlussformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 1. 4.2001 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Art 1

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-

Art 2  Überleitungsvorschrift

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Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art 3  Inkrafttreten

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Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

Schlussformel

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Der Bundesrat hat zugestimmt.