AHiVwVtrAUTG

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (AHiVwVtrAUTG)


Ausfertigungsdatum: 26.04.1990
Stand:
    Eingangsformel
    Art 1
    Art 2
    Art 3
    Art 4

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 4. 5.1990 +++)

Eingangsformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

Norm in neuem Fenster öffnen
Dem in Bonn am 31. Mai 1988 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Norm in neuem Fenster öffnen
Die Aufgaben nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 3, Artikel 9 und Artikel 10 Abs. 1 Satz 3 des Vertrags nehmen die von den Landesregierungen bestimmten Stellen wahr.

Art 3

Norm in neuem Fenster öffnen
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 4

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 20 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.