BASPOErmV

Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS-Prüfungsordnungsermächtigungsverordnung - BASPOErmV)


Ausfertigungsdatum: 24.06.2021
Stand:
    Eingangsformel
    § 1  Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen
    § 2  Inkrafttreten

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 9.7.2021 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 2 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

§ 1  Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen

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Das Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes wird ermächtigt, innerhalb seines Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen.

§ 2  Inkrafttreten

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.