Eingangsformel |
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§ 1 Gebühren |
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§ 2 Inkrafttreten |
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Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis |
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Gebühren- nummer |
Gebührenpflichtige individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Gebühr in Euro |
1 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle ohne Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 234 zuzüglich 2,37 pro Leistungsmerkmal |
2 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle mit Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 263 zuzüglich 11,82 pro Leistungsmerkmal und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
3 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) ohne Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 170 zuzüglich 2,37 pro Leistungsmerkmal |
4 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) mit Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 198 zuzüglich 11,82 pro Leistungsmerkmal und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
5 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle ohne Überprüfung durch die BDBOS | 328 zuzüglich 76 pro Änderungsfallgruppe zuzüglich 4,73 pro nachzuweisendem Leistungsmerkmal |
6 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle mit Überprüfung durch die BDBOS | 384 zuzüglich 113 pro Änderungsfallgruppe und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
7 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) ohne Überprüfung durch die BDBOS | 263 zuzüglich 76 pro Änderungsfallgruppe zuzüglich 4,73 pro nachzuweisendem Leistungsmerkmal |
8 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) mit Überprüfung durch die BDBOS | 320 zuzüglich 113 pro Änderungsfallgruppe und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
9 | Entscheidung über die angezeigte Änderung nach § 15a Absatz 3 Satz 5 des BDBOS-Gesetzes | 70 |
10 | Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte im Digitalfunk BOS nach § 15a Absatz 4 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes | 121 |