BegleitG

Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (BegleitG)


Ausfertigungsdatum: 17.12.1997
Stand:
    Eingangsformel
    Art 1  Personalrechtliches Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (PersBG)
    Art 2
    Art 3  Zuständigkeitsanpassung
    Art 4  Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
    Art 5  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 24.12.1997 +++)
Art. 1: PersBG 900-13
Art. 2: Änderungsvorschriften
Art. 3: Zuständigkeitsanpassung
Art. 4: Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Art. 5: Inkrafttreten

Eingangsformel

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 2

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-

Art 3  Zuständigkeitsanpassung

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Alle Aufgaben und Befugnisse, die in Bundesgesetzen oder darauf beruhenden Verordnungen dem Bundesamt für Post und Telekommunikation zugewiesen sind, werden mit Wirkung vom 1. Januar 1998 an auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post übertragen.

Art 4  Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

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Die mit diesem Gesetz geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art 5  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)