BeitrEntlG

Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz - BeitrEntlG)


Ausfertigungsdatum: 01.11.1996
Stand:
     
    Art 1 - Gesetz zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung
     
    Art 2 u. 3
     
    Art 4 - Übergangsregelungen
    § 1  Versorgung mit Zahnersatz
    § 2  Anpassung laufender Krankengeldzahlungen
     
    Art 5 - Inkrafttreten

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1997 +++)
Art. 1: BeitrEntlKrG 860-5-15
Art. 2 u. 3: Änderungsvorschriften

§ 1  Versorgung mit Zahnersatz

Norm in neuem Fenster öffnen
Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind und deren zahnärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz vor dem 1. Januar 1997 begonnen hat, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten für Zahnersatz nach dem am 31. Dezember 1996 geltenden Recht, wenn die Krankenkasse vor dem 28. Juni 1996 über den Anspruch entschieden hat.

§ 2  Anpassung laufender Krankengeldzahlungen

Norm in neuem Fenster öffnen
§ 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1. Januar 1997 geltenden Fassung ist vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch auf Krankengeldzahlungen anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1997 begonnen haben.

Art 5 - Inkrafttreten

Norm in neuem Fenster öffnen
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1997 in Kraft; Artikel 1 § 1 tritt mit Wirkung vom 10. Mai 1996 in Kraft.