Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten
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der Oberpostdirektionen,
des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,
des Posttechnischen Zentralamtes,
des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und der
Bundesdruckerei,
den Leitern
-
der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,
des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen und
des Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie
den Rektoren
der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.