BMVgBDODAnO

Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (BMVgBDODAnO)


Ausfertigungsdatum: 29.02.1968
Stand:
    Eingangsformel
    I.
    II.
    III.
    Schlußformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 15. 3.1968 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 29 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Satz 1 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) ordne ich für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an:

I.

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Die mir nicht unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten können Geldbußen bis zur Höhe eines Achtels der monatlichen Dienstbezüge verhängen.

II.

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Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde im Verfahren gegen Ruhestandsbeamte werden den vor Beginn des Ruhestandes zuletzt zuständigen Einleitungsbehörden übertragen.

III.

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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel

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Der Bundesminister der Verteidigung