BWappenBek

Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler (BWappenBek)


Ausfertigungsdatum: 20.01.1950
Stand:
    (XXXX)
    Schlußformel

Fussnoten:

Überschrift: Bek. im Saarland in Kraft gesetzt mWv 1.1.1957 durch Nr. 1 Anordnung v. 23.1.1957 I 1

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

(XXXX)

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
(2) Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
(3) Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Bundeswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.

Schlußformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern